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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltung
1.1 Die Lieferungen von dimatex Ltd. werden ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers sind für dimatex Ltd. unverbindlich, wenn dimatex Ltd. nicht ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt hat.
1.3 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. Angebot, Bestellung, Vertragsschluss
2.1 Angebote von dimatex Ltd. sind freibleibend bis zur Abnahme durch den Käufer. Bei dimatex Ltd. eingegangene Kaufangebote der Kunden sind für die Dauer von 30 Tagen ab den Tag des Eingangs bei dimatex Ltd. unwiderruflich. Ein Vertrag gilt in dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Annahme des Bestellangebots durch dimatex Ltd. als abgeschlossen.
2.2 Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die schriftliche Annahme oder Auftragsbestätigung von dimatex Ltd. maßgebend. Bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden sind für dimatex Ltd. nur dann verbindlich, wenn sie von dimatex Ltd. ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 dimatex Ltd. ist berechtigt, Modelle infolge von Rohmateriallieferung, Fertigungsforderungen oder aus modischen oder aus anderen sachlich berechtigten Gründen zu ändern, wenn und soweit solche Änderungen dem Kunden zumutbar sind.

§ 3. Lieferung
3.1 Die Lieferung beschränkt sich auf die bestellten Waren.
3.2 dimatex Ltd. ist berechtigt für bestellte, derzeit aber nicht vorhandene Waren Ersatz in gleicher Art, Güte und Preis zu liefern. Handelsübliche oder geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, deshalb vom Vertrag zurückzutreten
3.3 Die Ware wird an die vom Käufer angegebene Adresse des Käufers ausgeliefert.
3.4 Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware an den Überbringer oder den Spediteur ausgeliefert wird, die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der Beschädigung der Ware. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.5 Im Falle einer sofortigen Bestellung gilt, falls dimatex Ltd. nichts Gegenteiliges mitteilt, jedoch eine Lieferzeit von einer Woche ebenfalls als vereinbart. Vom Käufer genannte Lieferfristen sind nur dann vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wir behalten uns die Auslieferung eines Auftrages in Teillieferungen vor, soweit dies betrieblich notwendig ist. Der Käufer kann in diesem Falle keine Schadenersatzansprüche erheben.
3.6 Die Lieferung der Ware erfolgt in dem mit dem Käufer vereinbarten Zeitrahmen, wobei dimatex Ltd. jedoch eine zusätzliche Frist von 18 Tagen für eine verzogene oder verzögerte Lieferung zusteht. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer vorher angekündigt werden und ihm zumutbar sind. Im Falle einer Lieferverzögerung über die vorgenannte 18 Tage Frist hinaus hat der Käufer- nach schriftlicher Nachfristsetzung- das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.7 Ist ein Lieferverzug von dimatex Ltd. zu vertreten, so beschränkt sich die Verzugsentschädigung des Käufers auf 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5% des Nettorechnungswertes, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dimatex Ltd.
3.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen dimatex Ltd., die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die von dimatex Ltd. nicht zu vertreten sind und durch die dimatex Ltd. die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohrstoffmangel, gleichgültig ob Sie bei dimatex Ltd. oder Vor- oder Unterlieferanten von dimatex Ltd. eintreten.

§ 4. Unberechtigter Rücktritt, Annahmeverweigerung
4.1 Wenn und soweit der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder die Annahme der Lieferung verweigert, ist dimatex Ltd. berechtigt, vom Käufer Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der Versand-, Transport- und Lagerkosten und aller sonstigen dimatex Ltd. dadurch entstanden Kosten zu verlangen.
4.2 Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass dimatex Ltd. kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 5. Gewährleistung, Haftung
5.1 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen oder Empfang der Vollständigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Fehlmengen sind dimatex Ltd. anzuzeigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind dimatex Ltd. innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5.2 Der Käufer hat dimatex Ltd. Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch dimatex Ltd. zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist dimatex Ltd. von der Mängelhaftung befreit.
5.3 Die Rücksendung beanstandeter Ware muss stets frei Haus an dimatex Ltd. erfolgen. Derartige Rücksendungen werden entgegengenommen, wenn sie die anlässlich der Mängelrüge vergebene Retournummer tragen oder wenn die Rücksendung auf andere Weise einer bestimmten Mängelrüge zugeordnet werden kann. Nicht derart zuordenbare Rücksendungen werden auf Kosten des Rücksenders retourniert. Bearbeitungskosten für Rücksendungen werden nicht berechnet.
5.4 Die Mängelhaftung von dimatex Ltd. beschränkt sich darauf, dass dimatex Ltd. alle Teile, die bei Gefahrübergang mangelhaft sind, nach eigner Wahl kostenlos nachbessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden das Eigentum von dimatex Ltd.. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder sich über eine angemessene Frist hinaus verzögert oder aus sonstigen von dimatex Ltd. vertretenen Gründe fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung gelten machen.
5.5 dimatex Ltd. leistet keine Gewähr für Schäden, die durch natürlichen Verderb, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßer Änderungen oder Nachbesserungen durch den Käufer oder Dritte entstehen.
5.6 Die Lieferung von Posten, Sonderposten oder Mischposten erfolgt stets unter Ausschluss von Umtausch- oder Rücktrittsrechten sowie Mängelansprüchen wegen bekannter oder offensichtlicher Mängel.



§ 6.0 Schutzrechte
6.1 Sofern ein Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des Urheberrechtes durch dimatex Ltd. gelieferte Ware Ansprüche erhebt, hat der Käufer dimatex Ltd. hiervon unverzüglich zu unterrichten.
6.2 Wenn der Käufer die Ware in einer Weise verkauft oder ändert - einschließlich der Hinzufügung einer Marke -, dass gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht eines Dritten verletzt werden, ist der Käufer für eine solche Verletzung allein haftbar und verpflichtet dimatex Ltd. von allen daraus resultierenden Ansprüchen des Dritten, gleich welcher Art, freizustellen.
6.3 Der Käufer darf ihm gelieferte dimatex Ltd. Waren nicht kopieren oder nachahmen. Das Gleiche gilt für alle dimatex Ltd. Marken- und Kennzeichen sowie für Abbildungen in dimatex Ltd. Werbematerialen oder – Bestellunterlagen. Bei Verstößen hiergegen kann dimatex Ltd. sofort alle Vertragsbeziehungen beenden, insbesondere von offenen Kaufverträgen zurücktreten.

§ 7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Verkäufe von dimatex Ltd. an den Kunden erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums von dimatex Ltd. an der Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Kaufpreisforderungen von dimatex Ltd. aus allen Verträgen.
7.2 Der Kunde hat auf unser Verlangen Auskunft über seine Geschäfte zu erteilen soweit es sich um unsere Ware handelt.
7.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware von dimatex Ltd. in ordnungsgemäßen Geschäften berechtigt. dimatex Ltd. kann dieses Recht widerrufen und ausgelieferte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder sein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware auf Dritte überträgt. In der Rücknahme der Ware durch dimatex Ltd. liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht von dimatex Ltd. ausdrücklich schriftlich erklärt wird. dimatex Ltd. kann die Ware frei verkaufen. Der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verkaufskosten anzurechen.
7.4 Der Käufer muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln und muss auf eigene Kosten zum Wiederbeschaffungswert versichern. Seine Entschädigungsansprüche aus der Versicherung im Falle des Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware trifft der Käufer hiermit an dimatex Ltd. ab. Im Falle von Pfändungen von Vorbehaltsware oder sonstiger Maßnahmen Dritter muss der Käufer dimatex Ltd. unverzüglich benachrichtigen und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die dimatex Ltd. zustehenden Forderungen um mehr als 10% so ist dimatex Ltd. bereit, auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben

§ 8. Preise
8.1 Die von dimatex Ltd. angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb von der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich des geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Anschaffungs- oder Herstellerkosten für die Lieferungen von dimatex Ltd. infolge von Änderungen der Rohstoffpreise, Arbeits- und Transportkosten oder Steuer, Abgaben und Zölle nachweisbar verändern, ist dimatex Ltd. berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Diese Preisän-derung ist der Höhe nach auf maximal 15% (fünfzehn Prozent) begrenzt.

§ 9. Zahlung
9.1 Die Rechnungsbeträge sind bar und ohne Abzug an die von uns aufgegebene Zahlstelle sofort nach Rechnungsdatum zu entrichten.
9.2 Als anerkannte Zahlungsvarianten für Käufer bei der dimatex Ltd. gelten Zahlung per Vorkasse, Zahlung in Bar und unter dem Umstand der Erfüllung der Vorabüberweisung einer individuell zu kalkulierenden Servicegebühr auch Zahlung per Nachnahme bei innerdeutschen Geschäften.
Verkäufe an Firmen im nicht deutschen Raum wird nur Zahlung per Vorkasse oder Zahlung in Bar akzeptiert.
9.3 Die Aufrechnung mit Forderungen gleich welcher Art durch den Rechnungsverpflichteten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4 Schecks und/oder Wechsel werden nur zahlungshalber genommen und gelten erst nach dem gültigen Gutschriftseingang des Geldwertes als Zahlung. Diskont und sonstige Wechselspesen sowie die Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers.
9.5 Zur Entgegennahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Werden jedoch von uns Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 31. Tage ab Rechnungsdatum ein Zuschlag von 1% der Wechselsumme berechnet. Für Diskont, Wechselsteuer und Spesen erheben wir zuzüglich einen Pauschalbetrag von 1,5% vom Rechnungsbetrag.
9.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dimatex Ltd. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Referenzsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
9.7 c) Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbetrages einschließlich angelaufener Verzugszinsen sind wir zu keiner weitern Lieferung aus den laufenden Verträgen verpflichtet.
9.8 Wenn der Käufer mit der Bezahlung frührer Lieferungen von dimatex Ltd. im Verzug ist oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern und die Einhaltung seiner Zahlungspflichten zu gefährden ist dimatex Ltd. berechtigt:
a) noch ausstehende Warenlieferungen auszusetzen und für weitere Warenlieferungen Vorauszahlungen oder Stellung geeigneter Sicherheiten zu verlangen und
b) nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für Vorauszahlung oder Leistung von Sicherheiten von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer abgeschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind. Eine derart durch den Käufer verursachter Lieferstopp löst keinerlei Schadensersatzsprüche des Käufers aus..
9.9 Gegen Zahlungsansprüche von dimatex Ltd. kann der Käufer nur mir unbestrittenen, rechtskräftigen festgestellten, im jeweiligen Verfahren entscheidungsreifen oder mit solchen Gegenansprüche aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht begründen, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10. Wiederverkauf
10.1 Der Käufer verpflichtet sich
a) die Ware entsprechend und ausschließlich unter Einhaltung der von uns im Einzelfall vorgegebenen Vorgaben und Auflagen für den Wiederverkauf zu veräußern oder zu vermitteln. Sollte der Käufer hiergegen verstoßen, behält sich die dimatex Ltd. das Recht vor Strafrechtliche Schritte einzuleiten.
b) die Ware ausschließlich von dem/den in seiner Bestellung angegeben Ladengeschäft/en aus zu verkaufen und jedes Material, einschließlich Werbematerial ausschließlich in diesem Ladengeschäft zu präsentieren.
c) Die Ware ausschließlich in den von der dimatex Ltd. genehmigten Ländern zu verkaufen.
d) Die Ware, sofern nicht schriftlich von dimatex Ltd. genehmigt, nicht über das Internet insbesondere über die Handelsplattform „ebay“ zu verkaufen
e) die Ware auf keiner Plattform für Wiederverkäufer anzubieten, noch zwischenzuverkaufen.
10.2 Sollte Aufgrund von Verstoß gegen einer der in 10.1 genannten Verpflichtungen Schadensersatzansprüche von Rechteinhabern, Zulieferern, Marken oder Dritter an die dimatex Ltd. entstehen, werden diese vollständig zuzüglich eines angemessenen Bearbeitungssatzes vom Käufer übernommen.
10.3 Für Fall der Verletzung einer der in Ziffer 10.1 genannten Verpflichtungen hat der Käufer an dimatex Ltd. eine Vertragsstrafe in Höhe von maximal 300% des Netto Verkaufspreises eines die vorstehenden Pflichten verletzendes Angebots oder Verkaufes zu bezahlen. Diese ist binnen 21 Tagen vom Käufer an die dimatex Ltd. zu entrichten. dimatex Ltd. bleibt das Recht vorbehalten, einen weitergehenden Schaden gelten zu machen.
10.4 Setzt der Käufer die Pflichtverletzung ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung von dimatex Ltd. fort, ist dimatex Ltd. berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer abgeschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind.
10.5 Dem Käufer stehen ausschließlich Rechte gegenüber dimatex Ltd. nicht zu, es sei denn, dass sie ihm ausdrücklich in schriftlicher Form von dimatex Ltd. eingeräumt sind

§ 11. Verkaufspersonal
Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre und sonstige Vermittler sind von dimatex Ltd. nicht bevollmächtigt dimatex Ltd. zu vertreten oder zu verpflichten; sie haben keine Inkassovollmacht und keine Vollmacht; im Namen und Auftrag von dimatex Ltd. Änderungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen zu vereinbaren oder Alleinverkaufsrechte für bestimmte Geschäfte zu gewähren.

§ 12. Datenspeicherung
dimatex Ltd. ist berechtigt, alle Kundendaten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und nach Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.

§ 13. Schlussbestimmungen
13.1 Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist das für den Sitz von dimatex Ltd. örtlich zuständige Gericht. dimatex Ltd. behält sich jedoch vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt die nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 14. Urheberrecht:
© Copyright dimatex Ltd. – Geschäftsführer: Dirk Heinrich.
Die dimatex Ltd führt Ihre Bestellungen auf der Grundlage der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Es gelten die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung bereitgehaltenen Bedingungen.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an,
es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.

§ 15. Gerichtsstand ist Offenbach am Main.


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